Fahrtkosten zu Arztterminen und Operationen

Lasst euch die Fahrtkosten erstatten, wenn ihr euer behandlungsbedürftiges Kind ins Krankenhaus für einen stationären Aufenthalt fahrt. Für Lilles Herz-OP sind wir aus dem Ruhrgebiet nach Hannover gedüst. Für eine Hin- und Rückfahrt haben wir pro Kilometer 20 Cent bekommen. Der Eigenanteil liegt bei 10 Prozent, mindestens 5 Euro und höchstens aber 10 Euro. Dies ist gesetzlich geregelt. Die Erstattung kann es auch bei ambulanten Behandlungen wie Strahlentherapie, Chemotherapie oder Dialyse geben.  Voraussetzung ist selbstverständlich, dass die eine zwingende medizinische Notwendigkeit vorliegt.

Jetzt kommt der Clou, hat euer Kind folgende Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis: aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), BI (blind) oder H (hilflos) kann die Fahrt zu ambulanten Behandlungen verordnet werden. Das gilt ebenso für Menschen mit Pflegegrad 3, 4 und 5. Bei Pflegegrad 3 muss zusätzlich eine dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung durch somatische als auch kognitive Ursachen vom Arzt bescheinigt werden. (Krankentransport-Richtlinie, Gemeinsamer Bundesausschuss, Paragraph 8 Satz 3). Für Fahrten in privaten PKW ist eigentlich keine Verordnung notwendig (Paragraph 7 Satz 4). Wenn ihr also regelmäßig zu ambulanten Behandlungen fahrt und euer Kind entweder eins der Merkzeichen oder den Pflegegrad hat, erkundigt euch bei eurer Krankenkasse zur Kostenübernahme.

Was ist mit Besuchsfahrten, wenn das Kind länger im Krankenhaus bleiben muss? Leider gibt es keine Kostenerstattung für Besuchsfahrten ins Krankenhaus seitens der Krankenkassen. Unter bestimmten Umständen könntet ihr die Kosten aber bei der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen angeben. Die behandelnden Ärzte müssten dann bescheinigen, dass die Anwesenheit der Eltern notwendig für den Heilungsprozess ist/war. (Was sonst!?)

ACHTUNG: Bei Kindern unter einem Jahr, welche über längere Zeit im Krankenhaus behandelt werden müssen, können die Fahrtkosten ohne besonderen Nachweis als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden (Quelle: haufe.de). So gibt es wenigstens im Nachhinein eine kleine Entlastung. Sprecht mit eurem Steuerberater darüber. Das ist besonders interessant bei Kindern, die einen intensiven Start ins Leben haben. Lille war nach Geburt drei Wochen im Krankenhaus. Wir haben den Steuervorteil nicht genutzt, weil wir nichts davon wussten.

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