Windeln auf Rezept für Kind mit Behinderung 

Lillemor hat das Down Syndrom und damit einhergehend eine Entwicklungsverzögerung. Das Wort „Pipi“ kennt sie, selbstständig anzeigen wann sie muss, kann sie leider noch nicht. Wenn eurer Kind auch keine Toilette benutzen kann, benötigt es Windeln oder Pants. Das Einkaufen kostet Geld und eure Zeit. Außerdem ist spätestens ab Größe 8 Schluss, in der Drogerie gibt es dann nur noch kleine Pakete mit sehr teuren Pants. Die kann aber nicht jedes Kind anziehen. Hilfe gibt es beim Kinderarzt oder im SPZ. Ab dem dritten Lebensjahr kann die Kinderärztin ein Rezept für die Versorgung mit Inkontinenzmaterial ausstellen. Ihr bekommt also Windeln auf Rezept. Kostenträger sind die Krankenkassen.

Voraussetzung für Windeln auf Rezept

Die Diagnose einer mittelgradigen Inkontinenz/ Enuresis reicht aus. Meist steht diese aber in Verbindung mit einer Behinderung, Entwicklungsverzögerung oder Erkrankung und es schadet sicher nicht, diese auch auf das Rezept zu schreiben. Ein Pflegegrad ist nicht zwingende Voraussetzung. 

Wer liefert Windeln auf Rezept? 

Im Idealfall nennt euch die Kasse einen oder mehrere Dienstleister, z.B. ein spezialisiertes Unternehmen oder eine Apotheke. Oft gibt es die Liste der möglichen Vertragspartner auch online auf der Website eurer Kasse. Checkt immer, ob die gewünschte Firma auch wirklich Vertragspartner ist. Dann kontaktiert ihr einen der Versorger, lasst euch Probewindeln zusenden. Die passen toll, kneifen nicht, lösen keinen Ausschlag aus und halten, was sie versprechen? Dann bestellt ihr, sendet dem Versorger auch das Rezept und ihr werdet schnellstmöglich monatlich beliefert. Mega! Bei einigen Dienstleistern, könnt ihr Pants und Windeln mischen, oder ihr bestellt einen Monat Pants und einen Monat Windeln und mischt selbst. Einige Dienstleister verlangen für Pants einen Aufpreis.

Lillemor hat 210 Windeln im Monat verordnet bekommen. Hier kommt der Kackpunkt, Verzeihung, der Knackpunkt: Der tatsächliche Bedarf des Kindes übersteigt meistens die Pauschale der Krankenkasse. Diese liegt oft nur bei 17 oder 20 Euro im Monat. Dafür bieten euch einige Versorger nur ca. 40 Windeln im Monat an. Das sind 1,333 Windeln pro Tag, bedeutet: Reicht nicht!!! Erwachsene Patienten müssen dann einen Zusatzbeitrag zahlen. Kinder aber nicht. Gut für euch als Familie, schlecht für die Versorger. Sie zahlen bei euch also drauf. Unangenehm. Eine Mischkalkulation, die viele Versorger gerne vermeiden würden. Deshalb wollen sie euch ebenfalls einen Zusatzbeitrag abverlangen. Müsst ihr aber auf gar keinen Fall bezahlen. Andere Versorger beliefern euch einfach nicht. Bei mir haben sich einige einfach nicht auf meine Anfrage gemeldet. Die wussten schon wieso. 

Wie bekomme ich die Versorgung, die meinem Kind zusteht? 

Wählt, wenn möglich, einen großen Versorger, der sich die Mischkalkulation leisten kann. Die Apotheke vor Ort, die ihr gut kennt, könnte die falsche Wahl sein. Muss es aber nicht. Inkontinenzmaterial wie die Windeln sind zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen dafür KEINE Zuzahlung leisten. Ab 18 Jahren müssen sich die Patienten mit 10 Prozent oder maximal 10 Euro an den Kosten für den Erstattungsbetrag für den Monatsbedarf beteiligen. Auf der Website einer Krankenkasse habe ich eine besonders pfiffige Formulierung gefunden: „Die Kosten für saugende Inkontinenzhilfen, die zu Hause angewandt werden, übernimmt die XYZ-Kasse im Rahmen von Pauschalen. Ein Eigenanteil fällt nicht an. Sie müssen lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung leisten, die Sie direkt an den Vertragspartner zahlen.“ :o) Euch betrifft das aber nicht. Eure Kinder müssen so viele Windeln bekommen, wie sie benötigen und dafür müsst ihr nichts zuzahlen. Im Hilfsmittelverzeichnis heißt es dazu: „So können für eine bedarfsgerechte Versorgung je nach Einzelfall 5 oder mehr Produkte in einem Zeitraum von 24 Stunden notwendig sein.“ 

Quelle: https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/home/verzeichnis/1c409b8e-16f1-44ee-acb6-0635f95206f4

Was ist mit Schwimmwindeln?

Auch die könnt ihr bezuschusst bekommen. Im Hilfsmittelverzeichnis steht: „Ein Zuschuss zu Wassertherapiehosen kann dann gewährt werden, wenn derartige Produkte bei Inkontinenten für Heilmittelbehandlungen im Bewegungsbad auf der Grundlage des § 32 SGB V benötigt werden. Eine ähnliche Bewertung ergibt sich für schulpflichtige inkontinente Kinder, die am Schwimmen im Rahmen der Schulpflicht teilnehmen. Die Höhe des Zuschusses ist individuell zu prüfen. Der Zuschuss kann unter der entsprechenden Abrechnungspositionsnummer abgerechnet werden.“

Wie lässt sich eine faire Windelversorgung erreichen? 

Unzufrieden sind wir alle: Eltern müssen teilweise um die Versorgung mit Inkontinenzmaterial kämpfen, Versorger zahlen drauf. Zu diesem Dilemma und einer möglichen Lösung haben ich eine tollen Artikel bei einem Versorger gefunden. Keine Werbung, nur ein Lesetipp: https://www.kiwisto.de/blog/windeln-auf-rezept-das-kreuz-mit-der-inkontinenzpauschale

Lest ruhig auch die restlichen Artikel dort, haben mir gut gefallen. 

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