An die pflegenden Elternteile: Überprüft doch bitte einmal, ob für euch auch in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wird. Das wird bei Pflegepersonen, deren Kinder früh einen Pflegegrad erhalten gerne mal vergessen. Zum Beispiel bei mir.
Soziale Absicherung für Pflegepersonen
Schauen wir zunächst, wie wir als Pflegeperson abgesichert seien können. Wer seine Arbeitstätigkeit aufgibt, um einen Menschen zu pflegen, soll sozial abgesichert sein. Voraussetzung ist, dass ihr die Person nicht erwerbsmäßig wenigstens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche in ihrer eigenen oder euren häuslichen Umgebung pflegt. Das ist bei der Pflege der eigenen Kinder gegeben. Mindestens zehn Stunden in der Woche. Hahaha. Da kommen wir locker drüber.
Rentenversicherung: Wenn ihr zusätzlich nicht erwerbstätig seid oder weniger als 30 Stunden in der Woche arbeitet, zahlt die Pflegekasse für euch in die Rentenkasse ein. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Pflegegrad und danach, ob die zu pflegende Person Pflegegeld, Kombinationsleistung oder Sachleistungen erhält.
Unfallversicherung: Als Pflegeperson seid ihr beitragsfrei gesetzlich unfallversichert. Abgedeckt sind pflegerische Tätigkeiten, Hilfen der Haushaltsführung, sowie der Hin- und Rückweg zur Pflegetätigkeit, falls die zu pflegende Person in einer eigenen Wohnung wohnt.
Arbeitslosenversicherung: Für Pflegepersonen, die für die Pflege aus dem Beruf aussteigen, zahlt die Pflegeversicherung die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung während der gesamten Pflegetätigkeit. Falls also nach der Pflegetätigkeit der nahtlose Einstieg in den Beruf nicht gelingt, habt ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld. Solltet ihr vor Aufnahme der Pflegetätigkeit bereits Arbeitslosengeld bezogen habe, läuft dies nach der Pflegetätigkeit weiter. ACHTUNG, hier gibt es eine Bedingung. Die Versicherungspflicht tritt nur dann ein, wenn die Pflegeperson unmittelbar vor Beginn der Pflegetätigkeit (1) bereits in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert war oder (2) einen Anspruch auf eine laufende Entgeltersatzleistung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) hatte. Nehmen wir das mal auseinander. Erste Bedingung: Unmittelbar. Was ist bitte unmittelbar? Hierzu zitiere ich: „„Unmittelbarkeit“ in diesem Sinne liegt vor, wenn zwischen dem Ende der Versicherungspflicht oder dem Bezug der Entgeltersatzleistung und dem Beginn der versicherungspflichtigen Pflegetätigkeit nicht mehr als ein Monat liegt.“
Wenn ihr also möchtet, dass weiter für euch in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wird, solltet ihr nicht zu viel Zeit verstreichen lasst. Also besser nicht den Job kündigen, sich monatelang um das Kind kümmern und erst dann einen Pflegegrad beantragen und somit erst später Pflegeperson werden. Ihr müsst außerdem entweder versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein oder eine Entgeltersatzleistung erhalten haben. Dazu gehören zum Beispiel auch das Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld und mehr. Hier wird es für Eltern spannend, deren Kinder mit Behinderung geboren werden. So lange ihr also Mutterschaftsgeld oder Elterngeld erhaltet, seid ihr einer Person, die versicherungspflichtig beschäftigt ist, gleichgestellt. Wenn ihr also während dieser Zeit einen Pflegegrad beantragt, als Pflegeperson eingetragen werdet, habt ihr keine Lücke und für euch können Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt werden.
Warum ist es wichtig, dass für die Pflegeperson in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wird?
Bevor Lillemor geboren wurde, habe ich gearbeitet und mir dadurch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I erarbeitet. Ich wusste immer, sollte ich arbeitslos werden, falle ich nicht so tief und kann gut überbrücken, bis ich einen neuen Job habe. Nach dem Ende des Elterngeldes blieb ich weiter zu Hause, um mich um Lille zu kümmern. Sollte ich nun wieder anfangen zu arbeiten, hätte ich plötzlich eine unverschuldete Lücke und keinen Anspruch auf ALG 1 mehr. Das wäre sehr ungerecht. Aber auch der Anspruch auf „normales“ Arbeitslosengeld würde verfallen, wenn die Lücke zu groß ist.
Leider kümmern sich nicht alle Pflegekassen darum, dass die Pflegepersonen die soziale Absicherung erhalten, die sie benötigen und die ihnen zustehen. Bei den üblichen Pflegepersonen (Kind pflegt älteres Elternteil) ist der Fall, zugegeben, etwas einfacher. Bei uns Müttern von Babys mit Behinderung kommt die Mutterschaftszeit, Elternzeit dazwischen und lässt einiges vergessen. Meine Elternzeit ist seit 1,5 Jahren vorbei. Niemand hat mich daran erinnert, jetzt die Fortzahlung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung einzufordern.
Wer prüft, ob in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wird?
Ich hatte mich mit dem Thema vor vier Jahren intensiv beschäftigt, aber alles wieder vergessen. Ich habe nicht weiter nachgehakt. Durch eine Unterhaltung mit einer anderen Mutter ist es mir wieder eingefallen.
Vorgestern fand ich ein Schreiben aus dem Jahr 2020, in dem mir die Kasse mitteilt, dass für mich während der Erziehungszeit keine Beiträge abgeführt werden würden. Ergänzend fand ich die Aufforderung mich zu melden, falls sich etwas an meinem Status ändert. Nun ist Lillemor ist 4,5 Jahre alt. Ich lerne zum Xten Male: Ich muss mich immer selbst kümmern, ich muss Fristen im Blick haben, Gesetze und deren Lücken und Tücken kennen. Und: Eltern von pflegebedürftigen Kindern und diese Kinder selbst werden selten mitgedacht. Ich habe nun die Krankenkasse kontaktiert. An der Hotline konnte mir nicht geholfen werden. Aber die Fachabteilung meldete sich gestern zurück. Sehr nett, sehr eloquent und mit einem vorläufig positiven Signal. „Es sieht so aus, als könnten wir für Sie Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen.“ Ein paar Tage später lag die Bestätigung im Briefkasten. Für mich wird rückwirkend ab 2022 eingezahlt. Nun bin ich lückenlos Arbeitslosenversicherung. Jetzt seid ihr dran: Wisst ihr, was für euch gezahlt wird?
