Verhinderungspflege für Kinder beantragen

Immer dieser Papierkram. Heute habe ich mit der Verhinderungspflege (VHP) beschäftigt. Ein Topf, der unseren Kindern ab dem Pflegegrad 2 zusteht. Wenn wir als Pflegepersonen mal verhindert sind, können wir mit dem Geld eine Ersatzbetreuung bezahlen.

Wir können jährlich 1.612 Euro für stundenweise Betreuung also z.B. Babysitterdienste verbrauchen. Wenn wir das Kurzzeitpflegebudget nicht benötigen, können wir sogar noch einmal zusätzliche 806 Euro im Jahr daraus übertragen lassen. Also, stehen uns insgesamt 2.418 Euro zur Verfügung.

Als Lille noch miniklein war, dachte ich: Brauch ich nicht. Aber jetzt merke ich, dass das doch sinnvoll ist. Ich könnte zum Beispiel zwei Stunden zum Friseur gehen oder einfach mal in Ruhe einkaufen und währenddessen wird Lille betreut. Die Betreuung kann von Verwandten dritten Grades oder Freunden geleistet werden. Dann kann ich den vollen Betrag aus dem Topf der VHP schöpfen. Auch Pflegedienste bieten diese Dienstleistung an. Manche Eltern engagieren für ihre älteren Kinder studentische Hilfskräfte, die mit den Kindern Ausflüge unternehmen oder sie zu Hause betreuen, wenn die Eltern verhindert sind.

Selbstverständlich dürfen auch andere Verwandte (einschließlich der Verwandten des zweiten Grades) die Betreuung übernehmen, zum Beispiel Oma und Opa. Da die aber eine nähere Verwandtschaft zum Kind haben, könnt ihr hier im Jahr maximal nur die 1,5 fache Höhe des monatlichen Pflegegeldes ansetzen. Hat die Ersatzpflegeperson aber zum Beispiel einen Verdienstausfall oder sind ihr Fahrtkosten entstanden, lässt sich die Leistung auf maximal 1.612 Euro aufstocken.

Wie kann ich Verhinderungspflege beantragen?

Eure Krankenkasse sendet euch auf Anfrage einen Antrag für die VHP zu, damit meldet ihr grundsätzlich an, dass ihr diesen Topf nutzen wollte. Rechtlich ist das gar nicht vorgeschrieben, aber nett von euch, wenn ihr es den Kassen zuliebe macht. Ich fülle den Antrag immer so aus, dass ich eintrage, dass ich die Verhinderungspflege von 01.01. – 31.12. beantrage.

Entweder erhaltet ihr dann zusätzlich einen Vordruck oder ihr führt selbst eine Liste mit den Betreuungsdaten, -zeiten usw. Ihr schreibt also auf, wer von wann bis wann als Ersatzpflegeperson bei eurem Kind war. Bei der stundenweise VHP dürft ihr eine Dauer von 8 Stunden nicht überschreiten. Ab 8 Stunden Abwesenheit der Hauptpflegeperson wird das Pflegegeld anteilig gekürzt. In den Vordrucken sollt ihr bei einigen Kassen einen Grund für eure Abwesenheit angeben. Ich möchte nicht mitteilen, ob ich nun beim Friseur, bei der Massage oder joggen war. Deshalb kreuze ich immer „Sonstiges“ an und das ist voll okay.

Die Liste mit den Daten, Zeiten und der dafür gezahlten Summe lasst ihr von der Betreuungsperson abzeichnen und reicht sie monatlich, quartalsweise oder jährlich bei der Kasse ein. So wie ihr abrechnen möchtet. Ihr könnt das Geld für die Betreuungsperson vorstrecken oder je nach Möglichkeit und Absprache erst auszahlen, wenn die Kasse bezahlt hat. Ich setze einen Stundenlohn von 12 Euro an. Den Stundenlohn könnt ihr frei wählen. Er sollte aber realistisch und fair sein.

Die Pflegekasse bearbeitet euren Antrag und ihr erhaltet dann einen Bescheid und das Geld. Manche Kassen überweisen auch direkt an die Ersatzpersonen, wenn ihr das wünscht.

Was, wenn ich niemanden finde, der mein Kind betreut?

Viele Eltern haben mir bereits berichtet, dass sich die Verhinderungspflege auch für andere Dienstleistungen einsetzen lässt. Pflegedienste bieten offenbar an, die Haushaltshilfe darüber abzurechnen. Andere setzen das Geld z.B. für das therapeutische Reiten ein.

Entlastungsbudget: Neue Regelung der Verhinderungspflege für Kinder mit Behinderung

Der Topf von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege wird, wie im Koalitionsvertrag der Ampel vorgesehen, zusammengelegt. Das Konstrukt heißt: Entlastungsbudget. Das ist ein Vorteil für Familien mit Kindern mit Behinderung. Denn bisher konnten wir nur das halbe Kurzzeitpflegebudget für die Verhinderungspflege übertragen lassen. Der Rest ließ sich kaum nutzen, denn es gibt kaum Kurzzeitpflegeplätze für Kinder.

Das neue Budget kommt in zwei Schritten.

Für Kinder mit Pflegebedarf ist das Entlastungsbudget bereits ab dem 1. Januar 2024 in einer etwas geringeren Höhe von 3.386 € abrufbar. Allerdings gilt das nur für Kinder mit Pflegegrad vier oder fünf (Danke für den Hinweis aus der Community. Das haben leider nur wenige Beiträge erwähnt.) Das Budegt steigt dann am 1. Juli 2025 für alle auf den höheren Gesamtbetrag von 3.539 €.

Und wer soll das bezahlen? Na, die pflegebedürftigen Menschen selbst. Denn die Erhöhung des Pflegegelds kommt nicht so wie geplant. Im Jahr 2024 gibt es zwar ein Plus von 5 % auf das Pflegegeld. Der zweite Schritt wird im Jahr 2025 dann aber von 5 % auf 4,5 % reduziert.

Eine weitere Änderungen soll bei den Folgebegutachtungen in Bezug auf den Pflegegrad geben, die sollen künftig per strukturiertem Telefoninterview möglich sein. Allerdings nicht bei Kindern. Wir müssen unsere Kinder also weiterhin regelmäßig vorführen.

Und wie finden wir das alles jetzt?  Schön, dass es das Budget doch noch gibt, schade, dass es so lange dauert. Und dass eine Erhöhung von 5 % angesichts der Preisentwicklung jetzt auch noch gekürzt wird, ist nicht besonders großzügig. Vier Fünftel der 5 Millionen Pflegebedürftigen werden zu Hause betreut. Das sind sehr viele Familien, die sich jetzt kurz freuen und dann weiter Anträge schreiben, Sonden legen, Nachtdienste übernehmen und verzweifelt Entlastung suchen. Denn nur weil jetzt ein flexiblerer Gesamtbetrag zur Verfügung steht und endlich eine kleine Anerkennung der Situation von Familien mit pflegebedürftigen Kindern da ist, heißt das ja nicht, dass ich jetzt automatisch ganz viele Leute finden, die mein Kind betreuen können und wollen. Also, nur ein kleines Hurra für einen Schritt in die richtige Richtung.

4 Gedanken zu “Verhinderungspflege für Kinder beantragen

  1. Avatar von Inga Inga

    Danke für den tollen und hilfreichen Beitrag! Zwei Dinge sind mir noch unklar, vielleicht weiß das hier ja jemand: wenn zb meine lohnarbeitende Freundin die stundenweise Betreuung übernimmt und dafür 12€/h erhält, muss sie darauf dann noch Steuern zahlen? Und wie ist es bei Menschen, die von Hartz4 leben? Wird ihnen dieses Zusatzeinkommen dann abgezogen? Danke und liebe Grüße!

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    1. Hallo liebe Inga,
      vielen lieben Dank für dein Lob. 🙂 Deine Freudin muss die Einnahmen aus der Verhinderungspflege bei ihrer Steuererklärung angeben. Sie wird aber voraussichtlich keine Steuern darauf zahlen müssen. Das ist immer dann der Fall, wenn sie aus einer sittlichen Verpflichtung heraus die Ersatzpflege übernimmt. Sie macht das ja, weil sie eine Freundin ist. Anders wäre es, wenn sie dies eventuell bei zwei weiteren Personen durchführt, dann könnte ihr unterstellt werde, dass sie dies erwerbsmäßig betreibt und die Einnahmen werden steuerpflichtig.

      Zu deiner anderen Freundin: Erkundigt euch am besten direkt bei ihren Sachbearbeitern, die Quellenlage im Netz ist unklar. Offenbar wird es bei Verwandten 2. Grades nicht angerechnet. Da habe ich leider keine Erfahrung. Vielleicht meldet sich ja noch jemand, der es genau weiß, dann gebe ich die Infos gerne weiter. Alles Liebe 🙂

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  2. Avatar von Angela Wingerath Angela Wingerath

    Ergänzende Info:
    Das Kurzzeitpflegegeld kann auch für Ferienfreizeiten verbraucht werden. Jeder entscheidet selbst, wann er sein behindertes Kind für alt genug dafür hält. Besonders wichtig, wenn die Schulzeit anfängt und 6 von 12 Wochen Schulferien überbrückt werden wollen/müssen.
    Es gibt verschiedene Anbieter, zum Beispiel YAT. Ich habe sehr gute Erfahrungen mit der Villa Kunterbunt gGmbH an der Nordsee gemacht (2 Wochen, 1:1 oder 1:2 Betreuung). Beim ersten Mal darf das Kind dort höchstens 12 Jahre alt sein, danach kann man nicht mehr neu einsteigen.

    LG Angela und Immanuel (17, Trisomie 21, nonverbal) Hannover

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  3. Huhu.
    Das Geld theoretisch zu haben, ist das eine, schwieriger finde ich es, jemanden zu finden, der es nimmt. Viele Pflegedienste betreuen keine Kinder. Wenn man man einen Pflegedienst gefunden hat, ist es schwierig, eine feste Betreuungsperson zu bekommen. Und die braucht man, da man dem Kind ja beibringen will, dass es nicht mit Fremden mitgehen soll. Wir haben bisher immer Studentinnen bekommen, die an sich super mit Leni umgehen, ABER…. wir sind abhängig von ihren Stundenplänen (ich bekomme also die Hilfe nicht zwingend, wann ich sie gut gebrauchen kann, sondern muss nehmen, was ich kriegen kann), und es gibt immer wieder Ausfallzeiten (aktuell ein 2-monatiges Praktikum im Rahmen des Studiums). Absolut nicht optimal leider…
    LG, Nicole

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